Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Softwareentwicklung

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für die Planung, Erstellung und Lieferung der im Angebot/Pflichtenheft beschriebenen Software/App/Webseite. Für die Geschäftsbeziehung zwischen MEYDOT.NET und dem Kunden gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültigen Fassung.

§ 2 Pflichtenheft

Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase für AN erforderlichen Informationen über die den VG umfassende Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden in Textform verständigt haben.

§ 3 Qualitätsstandard

Der Vertragsgegenstand wird von MEYDOT.NET in der Weise erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.

§ 4 Fertigstellungstermin

Wird ein Fertigungstermin vereinbart, wird der Vertragsgegenstand bis zu diesem Termin an den Kunden übergeben. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung einer Partei wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuzögern. Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht werden kann, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Nutzungsrechte

MEYDOT.NET räumt dem Kunden ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

§ 6 Vertragsänderungen

Der Kunde kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Textform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind MEYDOT.NET unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme ist nach Übergabe der zum Vertragsgegenstand gehörenden Unterlagen und nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung unverzüglich durch den Kunden in Textform zu erklären.

Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit vom Vertragsgegenstand nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn MEYDOT.NET dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von MEYDOT.NET gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich MEYDOT.NET die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.

§ 8 Quellcode

Der Quellcode verbleibt bei MEYDOT.NET, der sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung vom Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am Vertragsgegenstand unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen vom Kunden hat MEYDOT.NET den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung vom Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls MEYDOT.NET mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am Vertragsgegenstand trotz Aufforderung vom Kunden binnen einer Frist von einer Woche nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden gefährdet wird.

§ 9 Vergütung

Die Vergütung für den Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem vorliegenden Angebot. Alle Leistungen außerhalb des im Angebot vereinbarten Leistungsumfangs oder des Vertragsgegenstands werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag vorzeitig vom Kunden beendet, hat MEYDOT.NET einen Anspruch auf die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Fällige Vergütungen werden in Rechnung gestellt und sind sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. MEYDOT.NET kann mit dem Kunden auch abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbaren.

§ 10 Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung )

MEYDOT.NET übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt MEYDOT.NET in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Kunde die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr von MEYDOT.NET selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.

Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

§ 11 Haftung

MEYDOT.NET haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Im übrigen ist jede Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten vom Kunden eine Versicherung besteht.

§ 12 Geheimhaltung

MEYDOT.NET verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über den Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 13 Schutzrechte Dritter

Werden durch die Benutzung der von MEYDOT.NET erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat MEYDOT.NET auf seine Kosten nach Wahl vom Kunden diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder den Vertragsgegenstand schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. MEYDOT.NET stellt dem Kunden ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen gegen den Kunden geltend machen.

§ 14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 15 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von AG örtlich zuständig, soweit der Kunde Kaufmann ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind in Textform festzuhalten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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